DSGVO

DSGVO für Tiertherapeuten: Was du wirklich umsetzen musst

DSGVO – allein das Wort löst bei vielen Tiertherapeuten Unbehagen aus. Zu kompliziert, zu bürokratisch, zu viele Vorschriften. Dabei ist die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung für eine typische Einzelpraxis deutlich weniger aufwändig, als viele denken. Du musst kein Jurist sein, um die wichtigsten Anforderungen zu erfüllen.

In diesem Artikel erfährst du, welche Daten du als Tiertherapeut verarbeitest, wie du Einwilligungen korrekt einholst, was bei Cloud-Software zu beachten ist und wie du in fünf konkreten Schritten DSGVO-konform wirst.

Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung zur DSGVO für Tiertherapeuten. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten solltest du einen Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt konsultieren.

Welche Daten du als Tiertherapeut verarbeitest

Vielen Tiertherapeuten ist gar nicht bewusst, wie viele personenbezogene Daten sie im Alltag verarbeiten. Dabei geht es nicht nur um Name und Adresse. Hier eine Übersicht:

  • Kontaktdaten der Tierbesitzer: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Tierdaten: Name, Rasse, Alter, Vorerkrankungen – diese werden dem Besitzer zugeordnet und sind damit personenbezogen
  • Behandlungsdaten: Befunde, Therapieverlauf, Fotos – das sind besonders sensible Daten
  • Abrechnungsdaten: Rechnungen, Zahlungsinformationen, Bankverbindungen
  • Terminhistorie: Wann war der Kunde bei dir, wie oft, welche Leistungen wurden erbracht

All diese Daten fallen unter die DSGVO. Das bedeutet: Du brauchst eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, musst die Daten schützen und auf Anfrage Auskunft geben oder Daten löschen können.

Einwilligungspflicht und wie du sie umsetzt

Für die meisten Daten, die du als Tiertherapeut verarbeitest, ist die Rechtsgrundlage die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Der Kunde bucht eine Behandlung, und du brauchst seine Daten, um diese durchzuführen. Für bestimmte Zwecke – etwa den Versand eines Newsletters oder die Weitergabe von Daten an Dritte – benötigst du jedoch eine ausdrückliche Einwilligung.

Papier vs. digitale Einwilligung

Grundsätzlich gilt: Die Einwilligung muss nachweisbar sein. Das geht sowohl auf Papier als auch digital.

Papierformular: Du legst dem Kunden beim ersten Termin ein Formular vor, das er unterschreibt. Vorteil: einfach und vertraut. Nachteil: Du musst die Formulare aufbewahren, organisieren und im Zweifel wiederfinden.

Digitale Einwilligung: Der Kunde bestätigt die Einwilligung über ein digitales Formular – zum Beispiel bei der Online-Buchung oder direkt in deiner Praxissoftware. Vorteil: automatisch archiviert, jederzeit abrufbar, kein Papier. Nachteil: Du brauchst ein System, das dies unterstützt.

Tipp: Mit einer spezialisierten Praxissoftware kannst du die Einwilligung digital einholen und automatisch dem Kundenprofil zuordnen. Das spart Zeit und du bist im Falle einer Prüfung auf der sicheren Seite.

Was in die Einwilligung gehört

Eine wirksame Datenschutz-Einwilligung muss folgende Punkte enthalten:

  • Wer verarbeitet die Daten (dein Name und deine Kontaktdaten)?
  • Welche Daten werden verarbeitet?
  • Zu welchem Zweck werden sie verarbeitet?
  • Wie lange werden die Daten gespeichert?
  • Hinweis auf das Recht auf Widerruf, Auskunft, Löschung und Berichtigung
  • Hinweis auf Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Wichtig: Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig sein. Vorangekreuzte Checkboxen oder versteckte Klauseln in den AGB sind nicht zulässig.

Aufbewahrungsfristen und Löschpflichten

Du darfst Daten nicht ewig speichern. Sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt, musst du sie löschen – es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten. Für Tiertherapeuten relevante Fristen:

  • Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen: 10 Jahre (steuerrechtliche Pflicht)
  • Behandlungsdokumentation: Hier gibt es keine einheitliche gesetzliche Vorgabe für Tiertherapeuten. Eine Aufbewahrung von 5 bis 10 Jahren ist jedoch empfehlenswert, um im Streitfall Nachweise zu haben.
  • Kontaktdaten inaktiver Kunden: Sollten gelöscht werden, wenn kein berechtigtes Interesse mehr besteht – in der Regel nach 3 Jahren ohne Kontakt.

Wichtig: Löschung bedeutet tatsächliche Löschung – nicht nur das Verschieben in den Papierkorb. Deine Software sollte eine Löschfunktion bieten, die Daten unwiderruflich entfernt.

Cloud-Software und DSGVO: Worauf du achten musst

Immer mehr Tiertherapeuten nutzen cloudbasierte Praxissoftware. Das ist grundsätzlich DSGVO-konform möglich – wenn du auf die richtigen Punkte achtest.

Serverstandort Deutschland

Achte darauf, dass der Anbieter seine Server in Deutschland oder zumindest innerhalb der EU betreibt. Bei Servern in den USA oder anderen Drittländern wird es datenschutzrechtlich kompliziert. Du müsstest zusätzliche Garantien einholen, und selbst dann bleiben rechtliche Risiken.

IntelliVet hostet alle Daten ausschließlich auf Servern in Deutschland – damit bist du auf der sicheren Seite.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Wenn du eine Cloud-Software nutzt, verarbeitet der Anbieter Daten in deinem Auftrag. Dafür schreibt die DSGVO einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vor. Dieser regelt unter anderem:

  • Welche Daten der Anbieter verarbeitet
  • Welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen er trifft
  • Was bei Datenpannen passiert
  • Dass er die Daten nur nach deiner Weisung verarbeitet

Wichtig: Ohne AVV ist die Nutzung einer Cloud-Software ein DSGVO-Verstoß – auch wenn die Software selbst technisch sicher ist. Stelle sicher, dass dein Anbieter einen AVV bereitstellt, bevor du die Software produktiv nutzt.

IntelliVet ist DSGVO-konform, hosted in Deutschland und bietet einen AVV – jetzt kostenlos testen.

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Checkliste: DSGVO-Compliance in 5 Schritten

Mit diesen fünf Schritten setzt du die wichtigsten DSGVO-Anforderungen für deine Praxis um:

  1. Datenschutzerklärung erstellen: Erstelle eine Datenschutzerklärung für deine Webseite und eine separate für deine Praxis. Es gibt kostenlose Generatoren, die dir einen guten Ausgangspunkt bieten.
  2. Einwilligungsformular vorbereiten: Erstelle ein Formular (Papier oder digital), das alle oben genannten Pflichtangaben enthält. Lass es von jedem neuen Kunden vor der ersten Behandlung unterschreiben.
  3. Verarbeitungsverzeichnis anlegen: Dokumentiere, welche Daten du verarbeitest, warum, wie lange und wer Zugriff hat. Das klingt aufwändig, ist für eine Einzelpraxis aber in einer Stunde erledigt.
  4. AVV mit Software-Anbietern abschließen: Prüfe alle Tools, die du nutzt (Praxissoftware, E-Mail-Anbieter, Buchhaltung), und stelle sicher, dass ein AVV vorliegt.
  5. Löschkonzept umsetzen: Lege fest, wann du welche Daten löschst, und halte dich daran. Idealerweise unterstützt dich deine Software dabei mit automatischen Erinnerungen.

Tipp: Plane einen festen Termin pro Jahr ein, an dem du deine DSGVO-Maßnahmen überprüfst und aktualisierst. Datenschutz ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein laufender Prozess.

Fazit

Die DSGVO ist für Tiertherapeuten kein unüberwindbares Hindernis. Mit einer klaren Struktur, den richtigen Formularen und einer DSGVO-konformen Praxissoftware kannst du die wichtigsten Anforderungen zügig umsetzen. Besonders wichtig sind die korrekte Einholung von Einwilligungen, die Beachtung von Aufbewahrungsfristen und – falls du Cloud-Software nutzt – ein AVV mit deinem Anbieter.

Wenn du eine Softwarelösung suchst, die Datenschutz von Anfang an mitdenkt, schau dir IntelliVet an: Server in Deutschland, AVV inklusive und alle Funktionen speziell für mobile Tiertherapeuten. Teste IntelliVet jetzt kostenlos und überzeuge dich selbst.

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