Umsatzsteuer ausweisen oder nicht? Diese Frage stellt sich fast jeder Tiertherapeut, der sich selbstständig macht. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG klingt verlockend: keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, weniger Bürokratie und einfachere Buchhaltung. Doch die Regelung hat auch Nachteile, die viele am Anfang übersehen.
In diesem Artikel erfährst du, wie die Kleinunternehmerregelung funktioniert, wann sie sich für Tiertherapeuten lohnt – und wann du besser darauf verzichtest.
Wichtig: Keine Steuerberatung – konsultiere deinen Steuerberater für deine individuelle Situation. Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine persönliche steuerliche Beratung.
Was ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht. Wenn du sie nutzt, musst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ausweisen und auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug kannst du aber auch keine Vorsteuer aus Einkäufen und Investitionen geltend machen.
Konkret bedeutet das: Wenn du eine Behandlung für 100 Euro anbietest, bekommt dein Kunde eine Rechnung über genau 100 Euro – ohne den Zusatz „zzgl. 19 % MwSt." Für deine Kunden, die in der Regel Privatpersonen sind und keine Vorsteuer abziehen können, ist die Ersparnis real.
Voraussetzungen und Grenzen
Um die Kleinunternehmerregelung nutzen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Umsatz im Vorjahr: Dein Gesamtumsatz (nicht Gewinn!) im vorangegangenen Kalenderjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben.
- Umsatz im laufenden Jahr: Dein voraussichtlicher Umsatz im laufenden Kalenderjahr darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
- Gründungsjahr: Im Jahr der Gründung gilt die Grenze von 25.000 Euro anteilig. Gründest du am 1. Juli, liegt die Grenze bei ca. 12.500 Euro für die verbleibenden sechs Monate.
Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Die Wahl triffst du bei der Anmeldung deines Gewerbes bzw. beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Du kannst dich aber auch bewusst dagegen entscheiden und freiwillig die Regelbesteuerung wählen.
Tipp: Die Umsatzgrenzen beziehen sich auf den Bruttoumsatz – also alles, was du in Rechnung stellst, inklusive Anfahrtspauschalen und Materialkosten. Behalte deine Umsätze im Blick, damit du die Grenzen nicht unbeabsichtigt überschreitest.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Für viele Tiertherapeuten in der Gründungsphase bietet die Kleinunternehmerregelung handfeste Vorteile:
Weniger Bürokratie
Du musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen – weder monatlich noch vierteljährlich. Das spart dir regelmäßig Zeit und Nerven. Gerade wenn du ohne Steuerberater startest, ist das eine erhebliche Erleichterung.
Preisvorteil bei Privatkunden
Deine Kunden sind fast ausschließlich Privatpersonen – Tierbesitzer, die keine Vorsteuer abziehen können. Für sie zählt der Endpreis. Wenn du keine Umsatzsteuer aufschlagen musst, kannst du bei gleichen Bruttopreisen mehr Marge erzielen – oder günstigere Preise anbieten.
Einfachere Rechnungen
Deine Rechnungen sind übersichtlicher: kein Ausweis von Netto, Steuer und Brutto. Stattdessen ein klarer Endpreis mit dem Hinweis, dass keine Umsatzsteuer erhoben wird.
Einfachere Buchhaltung
Ohne Umsatzsteuer entfällt die Trennung von Netto- und Bruttobeträgen in deiner Buchhaltung. Das macht die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) deutlich einfacher.
Nachteile und Risiken
Die Kleinunternehmerregelung hat jedoch auch Schattenseiten, die du kennen solltest:
Kein Vorsteuerabzug
Das ist der größte Nachteil: Du kannst die Umsatzsteuer, die du selbst auf Einkäufe und Investitionen zahlst, nicht als Vorsteuer geltend machen. Wenn du ein neues Tablet für 1.000 Euro kaufst, zahlst du die enthaltenen 190 Euro Umsatzsteuer aus eigener Tasche. Als Regelbesteuerer würdest du dir diese 190 Euro vom Finanzamt zurückholen.
Besonders bei größeren Investitionen in der Gründungsphase – Behandlungstisch, Software, Fahrzeuganschaffung, Weiterbildungen – kann der fehlende Vorsteuerabzug ins Gewicht fallen. Bei einem Praxisfahrzeug für 30.000 Euro bedeutet das über 5.700 Euro, die du nicht zurückbekommst.
Umsatzgrenzen als Wachstumsbremse
Wenn du die 25.000-Euro-Grenze überschreitest, musst du ab dem Folgejahr zwingend Umsatzsteuer ausweisen. Das bedeutet: Alle deine Preise müssen plötzlich 19 % Umsatzsteuer enthalten. Für Privatkunden werden deine Behandlungen schlagartig teurer – oder du musst deine Nettopreise senken, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Außerdem musst du deine Rechnungsstellung und Buchhaltung umstellen.
Wahrnehmung als „klein"
Manche Therapeuten befürchten, dass der Hinweis „Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG" auf Rechnungen einen unprofessionellen Eindruck macht. In der Praxis ist das bei Privatkunden selten ein Problem – die meisten Tierbesitzer achten auf den Endpreis, nicht auf steuerliche Vermerke.
Wann Regelbesteuerung die bessere Wahl ist
In bestimmten Situationen ist es klüger, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und freiwillig Umsatzsteuer auszuweisen:
- Hohe Anfangsinvestitionen: Wenn du in der Gründungsphase viel investierst (Fahrzeug, Ausstattung, Weiterbildung), lohnt sich der Vorsteuerabzug oft mehr als die Vereinfachung.
- Schnelles Umsatzwachstum: Wenn absehbar ist, dass du die Grenze von 25.000 Euro innerhalb von ein bis zwei Jahren überschreitest, kannst du dir den Wechsel und die damit verbundene Umstellung sparen.
- Gewerbliche Kunden: Wenn du auch für Reitställe, Züchter, Tierkliniken oder andere Unternehmen arbeitest, können diese die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen – dein Preis ist für sie also netto.
- Laufende hohe Betriebsausgaben: Wenn du regelmäßig größere Beträge für Fortbildung, Software-Lizenzen oder Material ausgibst, rechnet sich der Vorsteuerabzug.
Tipp: Erstelle eine einfache Vergleichsrechnung: Addiere alle Vorsteuern, die du in einem Jahr zahlen wirst, und vergleiche sie mit dem Aufwand für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. So siehst du schnell, was sich für dich rechnet.
Auswirkungen auf deine Rechnungen
Je nach Steuerstatus unterscheiden sich deine Rechnungen deutlich:
Als Kleinunternehmer
Deine Rechnung enthält den Endpreis ohne Umsatzsteuer. Du musst den folgenden Hinweis aufnehmen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Eine Steuernummer oder USt-IdNr. musst du trotzdem angeben.
Wichtig: Du darfst auf keinen Fall Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, wenn du Kleinunternehmer bist. Wenn du versehentlich 19 % Umsatzsteuer berechnest, schuldest du diesen Betrag dem Finanzamt – auch als Kleinunternehmer.
Mit Regelbesteuerung
Deine Rechnung weist Nettobetrag, Umsatzsteuersatz (19 %) und Bruttobetrag separat aus. Du brauchst zusätzlich eine fortlaufende Rechnungsnummer und die korrekte Angabe deiner Steuernummer oder USt-IdNr.
Eine gute Praxissoftware übernimmt diese Anforderungen automatisch – egal ob Kleinunternehmer oder Regelbesteuerer. Du stellst einmal deinen Steuerstatus ein und die Software erstellt konforme Rechnungen mit dem korrekten Hinweis.
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Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Tiertherapeuten in der Gründungsphase eine sinnvolle Wahl: weniger Bürokratie, einfachere Buchhaltung und ein Preisvorteil bei Privatkunden. Sobald du jedoch größere Investitionen planst, schnell wachsen willst oder regelmäßig hohe Betriebsausgaben hast, kann die Regelbesteuerung die bessere Option sein.
Plane voraus: Wenn du absehen kannst, dass dein Umsatz in den nächsten zwei bis drei Jahren die 25.000-Euro-Grenze überschreiten wird, prüfe frühzeitig, ob die Regelbesteuerung für dich sinnvoller ist. Egal wie du dich entscheidest: Mit der richtigen Software hast du deine Finanzen im Griff. IntelliVet unterstützt dich bei der Rechnungserstellung und bietet dir neben einer echten Alternative zu Excel alles, was du für eine professionelle Praxisorganisation brauchst. Starte jetzt kostenlos und überzeuge dich selbst.