Tierpraxis-Software für Österreich & die Schweiz

Praxen in AT und CH mussten bisher mit deutschen Rechnungs-Vorgaben leben. Schluss damit: Land in den Einstellungen wählen – Währung, Steuersätze, Pflichtangaben und (in der Schweiz) die QR-Rechnung passen sich automatisch an.

Endlich: Rechnungen, die zur Landeskennzeichnung passen

IntelliVet wurde lange primär für deutsche Praxen entwickelt – USt-IdNr., 19/7 %, EUR. Tierphysiotherapeuten und Tierosteopathen in Österreich und der Schweiz haben aber andere Anforderungen: andere Steuersätze, andere Bezeichnungen, andere rechtliche Pflichttexte – und in der Schweiz zusätzlich die Pflicht, einen QR-Zahlteil auf Rechnungen drucken zu können.

Mit der Lokalisierung Mai 2026 stellt sich das ein: Sie wählen in den Rechnungseinstellungen einmalig Ihr Land (DE, AT oder CH), und der Rest passt sich automatisch an. Eine Praxis = ein Land, sauber pro Mandant. Bestehende deutsche Praxen merken nichts – für sie ändert sich nichts.

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Österreich: 20 / 13 / 10 %, UID-Nummer und § 6 UStG

Für österreichische Praxen ändern sich gegenüber der DE-Standardkonfiguration vor allem drei Dinge:

  • Steuersätze: 20 %, 13 %, 10 % (und 0 %) – statt 19/7 %. Der Rechnungs- und Katalog-Editor zeigt direkt die korrekten Auswahlmöglichkeiten.
  • UID-Nummer statt USt-IdNr.: Beschriftung und Fußzeile auf dem PDF passen sich an.
  • Kleinunternehmer-Text nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (statt § 19 UStG) erscheint, sobald die Praxis die Kleinunternehmer-Regelung aktiviert hat.

Die Pflichtangaben einer Rechnung bleiben strukturell dieselben – Aussteller, Empfänger, Rechnungsnummer, Datum, Leistung, Steuersatz, Endbetrag – aber die landesspezifische Sprache stimmt. Wenn Sie eine Rechnung nach Deutschland stellen, ist sie weiterhin gültig; die Software rechnet einfach mit den Vorgaben Ihrer Praxis.

Schweiz: 8.1 / 3.8 / 2.6 %, MWST-Nr. und Schweizer QR-Bill

Für Schweizer Praxen geht IntelliVet einen Schritt weiter:

  • Währung CHF, korrekt formatiert (z. B. CHF 1'234.56 mit Apostroph als Tausendertrenner und Punkt als Dezimaltrenner)
  • Steuersätze 8.1 / 3.8 / 2.6 % (Normal-/Beherbergungs-/reduzierter Satz) und 0 %
  • MWST-Nr. statt USt-IdNr., MWST statt USt. als Label auf dem PDF
  • Befreiungstext nach Art. 10 Abs. 2 MWSTG (statt § 19 UStG)

Und vor allem: Stellt Ihre Praxis in CHF mit hinterlegter CH-/LI-IBAN aus, ergänzt IntelliVet automatisch eine Schweizer QR-Rechnung auf einer eigenen Seite am Ende des Rechnungs-PDFs – mit Zahlteil und Empfangsschein nach Schweizer Standard, inklusive Swiss-QR-Code mit Schweizerkreuz. Die Referenznummer (QR-Referenz, Creditor Reference / RF oder ohne Referenz) wird automatisch generiert; bei einer QR-IBAN erkennt das System das und nutzt QRR.

Das Beste: Es funktioniert auch bei E-Mail-Versand. Wenn Ihre Software die Rechnung per Mail an den Kunden schickt, ist die QR-Rechnung im Anhang automatisch dabei – nicht nur beim manuellen Druck.

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Tipp für den Start in der Schweiz: Banking-App-Scan

Bevor Sie Ihre erste echte Schweizer Rechnung verschicken, sollten Sie einmalig den QR-Code testen: Rechnung mit kleinem Betrag erzeugen, mit Ihrer Banking-App scannen, prüfen, ob alle Daten (Betrag, IBAN, Referenz, Empfänger) korrekt erkannt werden. Sobald das einmal sauber durchläuft, läuft es für alle weiteren Rechnungen.

Die fachliche Prüfung der landesspezifischen Steuertexte für AT und CH sollten Sie vor Go-Live ohnehin einmal mit Ihrer Steuerberatung abgleichen – die Vorlagen sind sorgfältig formuliert, aber wir ersetzen keine Steuerberatung.

Alles andere bleibt gleich

Was die Software über das Rechnungswesen hinaus kann, ändert sich nicht: Patientenverwaltung, digitale Befundbögen, Tourenplanung, Online-Buchung, Anamnese, Aufklärung, Futterpläne, optional Rationsberechnung, optional stationäre Behandlung, optional mehrere Standorte. Für eine Tierpraxis in Wien oder Zürich genauso brauchbar wie für eine in München.

DATEV gibt es nur für Deutschland – das ist ein DE-spezifisches Format, das in AT und CH keinen Sinn hat und im UI bei den anderen Ländern entsprechend nicht angezeigt wird. Sie sehen nur, was zu Ihrem Land passt.

Land wechseln & bestehende Praxen

Wenn Sie eine bestehende Praxis bei IntelliVet haben und nach Österreich oder die Schweiz umziehen oder eine Zweitpraxis dort eröffnen: Land in den Rechnungseinstellungen umschalten, fertig. Bereits ausgestellte Rechnungen behalten die Währung, die beim Abschluss eingefroren wurde – ein nachträglicher Land-Wechsel verändert keine alten Rechnungen.

Bei einer Praxisgruppe mit Standorten in mehreren Ländern empfehlen wir derzeit, pro Land eine eigene Praxis-Instanz zu führen (jede mit ihrem eigenen Mandanten). Multi-Country pro Mandant ist nicht vorgesehen – das wäre auch steuerrechtlich nicht trivial.

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